I n f o k a n a l
Aktualisiert am:19.01.2026
Hinweis Umtauschpflicht Führerschein |
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Gemäß der EU-Richtlinie und der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, stufenweise in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden.
Aktuelle Jahrgänge für den Umtausch (Frist bis 19. Januar 2026):
Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.
Die nächsten Jahrgänge für den Umtausch (Frist bis 19. Januar 2027):
Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins.
Wichtige Informationen:
Der Umtausch kann im Bürgerservice-Zentrum der Stadt Wertheim erfolgen, aber auch hier auf der Ortsverwaltung Nassig.
Es handelt sich um eine reine Verwaltungsmaßnahme – die Fahrerlaubnis bleibt unverändert. Bei Nichtbeachtung droht ein Verwarnungsgeld.
Zur Beantragung bitte folgendes mit mitbringen:
- Passbild (in Papierform)
- alter Führerschein
optional:
- Führerscheinantrag: https://www.main-tauber-kreis.de/media/custom/2894_14436_1.PDF
- Unterschriftenschablone: https://www.main-tauber-kreis.de/media/custom/2177_2147_1.PDF?1628763833 (umbedingt mit einem schwarzen Stift unterschreiben!!!)
Winterparty SVN 24.01.2026 |
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Antrag Förderverein Bürgerspital e.V. Wertheim |
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https://www.wertheim.de/site/Wertheim2023/get/documents_E1343624922/wertheim/wertheim-2023/Aktuelles/Krankenhausstandort/Flyer-Förderverein-Bürgerspital.pdf