I n f o k a n a l
Aktualisiert am:13.04.2026
Maifeueranmeldung Nassig |
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Die diesjährigen Maifeuer sind bis spätestens 24.04.2026 beim Ortsvorsteher Axel Kempf oder bei der Ortsverwaltung Nassig (Tel. 09342/1241 oder nassig@wertheim-main.de) anzumelden. Bei der Anmeldung wird eine Kaution in Höhe von 100 Euro fällig.
Für die Anmeldung sind folgende Daten anzugeben: Name und Telefonnummer der verantwortlichen Person und Ort des Maifeuers.
Für evtl. Schäden haften die Verantwortlichen selbst.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur unbehandeltes Holz verbrannt werden darf.
Die Feuerstellen sind bis spätestens Samstag, den 09. Mai 2026 ordnungsgemäß abzuräumen.
Jahreshauptversammlung GOU am 17.04.26 |
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Es stehen die üblichen Regularien auf der Tagesordnung.
1. Begrüßung
2. Bericht Vorstand
3. Bericht Schriftführerin
4. Bericht Kassier
5. Bericht Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands
6. Neuwahlen
7. Ausblick
8. Sonstiges, Wünsche und Anregungen
Anträge können schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht werden.
Auf die Versammlung folgt gegen 19:45 Uhr ein Vortrag zu dem Thema „Photovoltaik“. Als Referent konnte hierzu der Energieberater Wolfgang Röchner gewonnen werden. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen.
NasSingers - Italienische Nacht 18.04.2026 |
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Schützenverein - Vortrag "Notvorrat in Krisenzeiten" |
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Der Schützenverein Nassig und der Malteser Hilfsdienst Wertheim laden zu der Informationsveranstaltung „Notvorrat in Krisenzeiten“ ein. Referentin ist diesmal Susanne Löffler, Krisenberaterin des Malteser-Hilfsdienstes Wertheim, die seit Jahren zu Themen der persönlichen Notfallvorsorge informiert. In dem Vortrag gibt es erneut praxisnahe Vorbereitungs- und Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Notsituationen und wird erläutert, warum es sinnvoll ist, sich bereits in ruhigen Zeiten Gedanken über einen persönlichen Notvorrat zu machen.
Dabei geht es unter anderem um Fragen wie: Was tun bei einem länger andauernden Stromausfall? Welche Lebensmittel und Utensilien sollte man zu Hause haben? Wie lässt sich Vorsorge sinnvoll und alltagstauglich umsetzen – ohne Hamsterkäufe? Löffler greift aktuelle Erfahrungen aus Extremwetterereignissen und Katastrophenlagen auf und zeigt, dass schon kleine Schritte helfen können, im Ernstfall handlungsfähig und entspannter zu bleiben.
Die Veranstaltung richtet sich nicht nur an Mitglieder, sondern steht allen Interessierten offen. Der Eintritt ist frei. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen an die Referentin zu stellen und sich auszutauschen.
Mit dem Vortrag möchten die Malteser das Bewusstsein für Eigenvorsorge stärken und dazu ermutigen, Verantwortung für die eigene Sicherheit zu übernehmen – ganz nach dem Motto: Keine Angst machen, sondern Wissen vermitteln.
Wegen des begrenzten Platzangebots wird um kurze Anmeldung unter info@susanne-loeffler.de
Jahrestermine 2026 Kulturkreis Nassig |
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Neues Landesgaststättengesetz |
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Folgende Änderungen sind zu beachten:
- Für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass ist keine Gestattung mehr erforderlich. Das gilt zum Beispiel für Vereinsfeste, Kulturveranstaltungen, Jubiläen oder Stadtteilfesten.
- Es genügt eine Anzeige bei der Gemeinde.
Anzeigepflicht:
- Grundsätzlich für jede Person, auch wenn nur Speisen oder alkoholfreie Getränke angeboten werden.
- Vereine müssen nur anzeigen, wenn sie alkoholische Getränke ausschenken.
Anzeigeverfahren (§ 2 Abs. 2 LGastG):
- Die Anzeige erfolgt bei der Gemeinde und bedarf keiner formellen Bestätigung.
- Sie muss folgende Angaben enthalten:
* Name und Anschrift
* Ort und Zeit des besonderen Anlasses
* Angaben zum gastronomischen Angebot, Betriebszeit und Standort.
- Die Gemeinde prüft die Vollständigkeit und ob die Voraussetzungen für einen besonderen Anlass erfüllt sind.
Hinweis: Eine unvollständige Anzeige kann ein Bußgeld nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 LGastG nach sich ziehen.
Den entsprechenden Antrag gibt es auf der Ortsverwaltung.